Frei verwendbares Wappenzeichen

Ein Wappen mit Bremer Schlüssel
Die Verwendung des Staatswappens ist grundsätzlich nur staatlichen Stellen als Hoheitszeichen vorbehalten. Deshalb wurde ein frei verwendbares Wappenzeichen entwickelt, das in verschiedenen Formaten zum Download angeboten wird.

© Senatskanzlei

Der Wunsch vieler Bremerinnen und Bremer, von Vereinen und Verbänden zur genehmigungsfreien Nutzung des Bremischen Wappens in eigenen Publikationen ist kontinuierlich angestiegen. Deshalb hat die Senatskanzlei (Rathaus) in Zusammenarbeit mit der damaligen Bremen Marketing GmbH (heute: WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH) ein frei verwendbares Wappenzeichen entwickelt. Der Senat hat in der Sitzung vom 14. November 2006 die Nutzungsgenehmigung erteilt.

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