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Bremen im Bundesrat

Die Bremer Landesvertretung in Berlin
In der Bremer Landesvertretung in Berlin werden die bremischen Interessen bei Entstehung, Erlass und Ausführung bundesstaatlicher Gesetze koordiniert und durch den Bevollmächtigten Olaf Joachim als Mitglied des Bundesrates vertreten.

© Die Bevollmächtigte beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit

Das Grundgesetz sieht in Artikel 50 vor, dass die Länder über den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mitwirken. Eine effektive Mitwirkung geschieht am besten am Sitz der Bundesregierung. Deswegen unterhalten die Länder Vertretungen in Berlin.

Funktionen und Aufgaben im Bundesrat

Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesvertretungen ist die Interessenwahrnehmung ihres Landes im Bundesrat und Bundestag, darüber hinaus stehen sie ihrem Land als allgemeiner Ansprechpartner in Berlin zur Verfügung. Der Bundesrat ist als Verfassungsorgan neben dem Bundestag in die Gesetzgebung eingebunden. Sind bei Gesetzesvorhaben des Bundes die Interessen der Länder besonders berührt oder begründen diese Leistungspflichten der Länder gegenüber Dritten, bedürfen die Gesetze der Zustimmung der Länder. Die Gesetzesvorhaben werden in den sechzehn Fachausschüssen des Bundesrats beraten, um das Bundesratsplenum vorzubereiten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesvertretung bringen dort die Bremer Position unter Berücksichtigung der fachlichen und politischen Einschätzung der Fachressorts der senatorischen Dienststellen ein.

Zur Vorbereitung der Senatsentscheidungen treffen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesvertretung und besprechen die Ergebnisse der Ausschüsse. Das endgültige Abstimmungsverhalten der Freien Hansestadt Bremen im Plenum des Bundesrats wird im Bremer Senat festgelegt. Die Vorbereitung dieser Beschlüsse erfolgt durch die Landesvertretung, die die Stellungnahmen der Fachressorts koordiniert, um die bremischen Erfahrungen und Standpunkte bestmöglich einzubringen.

Darüber hinaus gehört es zu den Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesvertretung Kontakt zur Bundesregierung und zum Bundestag zu halten. Sie nehmen an den Ausschuss- und Plenarsitzungen sowie an den Sitzungen der fraktionellen Arbeitsgruppen des Deutschen Bundestages teil und stehen in Verbindung zu den Bundestagsabgeordneten aus Bremen und Bremerhaven. Sie zeigen auf zahlreichen Veranstaltungen politischer und gesellschaftlicher Institutionen für Bremen Präsenz.

Stimmen im Bundesrat

Gemessen an der Einwohnerzahl in einem Bundesland bemisst sich auch die Anzahl der Stimmen im Bundesrat. Im Grundgesetz ist es allerdings so vorgesehen, dass jedes Bundesland mindestens drei Stimmen erhält, um die Belange ausreichend zu präsentieren. Bremen ist mit rund 650.000 Menschen das kleinste Bundesland in Deutschland und erhält somit auch nur die Mindestanzahl von drei Stimmen im Bundesrat. Bundesländer mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern fünf und Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen. Im Bundesrat gibt es insgesamt 69 Stimmen.

Mitglieder im Bundesrat

Kontakt zur Landesvertretung

Der Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund
Hiroshimastraße 24
10785 Berlin

www.landesvertretung.bremen.de
Tel. + 49 30 26930-34928
Fax + 49 30 26930-34949
Mail: [email protected]
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