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Die Verwendung des Staatswappens ist grundsätzlich nur staatlichen Stellen als Hoheitszeichen vorbehalten, deshalb hat die Senatskanzlei in Zusammenarbeit mit der damaligen Bremen Marketing GmbH ein frei verwendbares Wappenzeichen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger entwickelt.
Quelle: Senatskanzlei
Der Wunsch von Vereinen, Verbänden und Privatpersonen zur genehmigungsfreien Nutzung des Bremischen Wappens ist kontinuierlich angestiegen. Da die Verwendung des Staatswappens grundsätzlich nur staatlichen Stellen (Behörden) als Hoheitszeichen vorbehalten ist, hat die Senatskanzlei (Rathaus) in Zusammenarbeit mit der damlaigen Bremen Marketing GmbH (heute: WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH) ein frei verwendbares Wappenzeichen entwickelt.
Der Senat hat in der Sitzung vom 14. November 2006 die Nutzungsgenehmigung erteilt und kommt damit dem Wunsch vieler Bremerinnen und Bremer zur freien Verwendung eines bremischen Wappens in deren eigenen Publikationen nach.
Quelle: www.frauenseiten.bremen.de / Bärbel Ahrens
Quelle: Nils Aschenbeck/Hans Werner Krysl