© Senatskanzlei
Bremen bildet zusammen mit der Seestadt Bremerhaven die Freie Hansestadt Bremen, das kleinste Bundesland Deutschlands. Es wird üblicherweise zu den so genannten Stadtstaaten gezählt, obwohl es aus zwei räumlich voneinander getrennten Städten besteht. Daher wird oftmals auch die Bezeichnung "Zwei-Städte-Staat" verwendet.
Die Grundstruktur des Zwei-Städte-Staates führt, besonders im Vergleich zu den Flächenstaaten, zu einigen verfassungsrechtlichen Besonderheiten, die sich auch in den Bezeichnungen der Einrichtungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen niederschlagen. So nennt sich in Bremen beispielsweise die Landesregierung Senat. Der Landtag, also das Parlament, heißt bei uns Bremische Bürgerschaft. Der Senatspräsident, der gleichzeitig auch Bürgermeister der Stadt Bremen ist, entspricht den Ministerpräsidenten der Flächenländer. Die Senatoren sind vergleichbar mit den Ministern und die Staatsräte mit den Staatssekretären.
Die folgende kurze Übersicht soll detaillierter über die wesentlichen Begriffe der Bremer Landesverfassung informieren.
Bezeichnungen in den Flächenländern | Bezeichnungen in der Freien Hansestadt Bremen |
Landtag | Bremische Bürgerschaft |
Landesregierung | Senat |
Ministerpräsident | Präsident des Senats (in Bremen in Personalunion auch: Bürgermeister) |
Minister | Senator |
Staatskanzlei | Senatskanzlei |
Staatssekretär | Staatsrat |
Stadtverordnetenversammlung/Gemeinderat | Stadtbürgerschaft |
Magistrat | Senat |
Minister/Dezernent | Senator |
Oberbürgermeister | Bürgermeister |
Kämmerer | Senatorin für Finanzen |
Hauptamt | Senatorin für Finanzen |
Schulamt | Senator für Bildung und Wissenschaft |
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