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Die Verkündung der Bremer Landesverfassung am 21. Oktober 1947 markiert die Geburtsstunde des Landes Bremen. Die Phase der Verfassungsfindung setzt mit der Konstituierung der ersten freien Bürgerschaft der Stadt Bremen nach der Herrschaft der Nationalsozialisten im Oktober 1946 ein.
Vorerst setzt sich die Bürgerschaft nur aus 80 Bremer Abgeordneten zusammen. Da die Bürgerschaft jedoch nicht nur Parlament der Stadt, sondern auch des Landes Bremen sein soll, wird die Bürgerschaft durch 20 Abgeordnete der Stadt Bremerhaven ergänzt. Das neue Landesparlament sieht sich früh dazu berufen, eine Verfassung für das Land Bremen zu entwerfen, weshalb im April 1947 eine Landesverfassungsdeputation einberufen wird. Diese setzt sich aus Mitgliedern der SPD, der KPD, der CDU sowie der BDV (Bremer Demokratische Volkspartei) zusammen und obliegt der Leitung des Justizsenators Theodor Spitta (BDV).
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