Grundsätze der Bremer Landesverfassung

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Die Verfassung des Landes Bremen enthält neben einer Präambel Grundrechte und Grundpflichten, Regelungen über die Ordnung des sozialen Lebens sowie Regelungen über den Aufbau und die Aufgaben des Staates.

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Die Präambel, welche in der Landesverfassung vorangestellt ist enthält konkrete Zielsetzungen: Es besteht eine Verpflichtung zur sozialen Gerechtigkeit, zur Menschlichkeit und zum Frieden. Zudem seien diejenigen Bremer BürgerInnen, die zu arbeiten bereit sind, vor wirtschaftlicher Ausbeutung zu schützen.

"Erschüttert von der Vernichtung, die die autoritäre Regierung der Nationalsozialisten unter Mißachtung der persönlichen Freiheit und der Würde des Menschen in der jahrhundertealten Freien Hansestadt Bremen verursacht hat, sind diese Bürger dieses Landes willens, eine Ordnung des gesellschaftlichen Lebens zu schaffen, in der die soziale Gerechtigkeit, die Menschlichkeit und der Friede gepflegt werden, in der der wirtschaftliche Schwache vor Ausbeutung geschützt und allen Arbeitswilligen ein menschenwürdiges Dasein gesichert wird."

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