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Die Bremische Bürgerschaft

Ein Saal voller Politikerinnen und Politiker
Das Parlament in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen heißt traditionell Bürgerschaft. In anderen Bundesländern bezeichnet man die Volksvertretung als Abgeordnetenhaus (Berlin) und Landtag.

© Bremische Bürgerschaft

Das Gebäude des Bremer Landtags am Marktplatz

Bremische Bürgerschaft

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Die Volksvertretung des Landes Bremen besteht in der 19. Legislaturperiode (2014 bis 2019) aus 83 Abgeordneten. Davon werden 68 in der Stadt Bremen und 15 in Bremerhaven gewählt.

Die 83 Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft sind VertreterInnen aller Bürger in Bremen und Bremerhaven. Sie werden auf vier Jahre in freier und geheimer Wahl gewählt. Nach der Landesverfassung sind sie nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Als Mitglieder einer Fraktion müssen sie sich allerdings mit der Fraktionsdisziplin auseinandersetzen.

Der Präsident

Er ist der höchste Repräsentant der Bürgerschaft sowie innerhalb der Freien Hansestadt Bremen. Er wahrt die Rechte des Parlaments, vertritt es nach außen, sitzt den Plenarsitzungen vor und leitet die Verwaltungsgeschäfte der Bürgerschaftskanzlei. Er wird für eine vierjährige Wahlperiode gewählt. Nach parlamentarischem Brauch hat die stärkste Fraktion das Vorschlagsrecht für dieses Amt. Gemeinsam mit den Vizepräsidenten und Schriftführern bildet der Präsident den Vorstand der Bremischen Bürgerschaft.

Wahlrecht

Das Wahlrecht für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft besitzen alle Deutschen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Bremen oder Bremerhaven haben. Am Wahltag verfügen sie jeweils über fünf Stimmen, die sie beliebig auf Listen und/oder Personen verteilen können.

Bremische Bürgerschaft am Marktplatz

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