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Die Wahlbenachrichtigung informiert die Wahlberechtigten über Zeit und Ort der bevorstehenden Wahl und enthält Informationen zur Briefwahl. Die Wahlbenachrichtigungen sollen bis zum 21. Tag vor der Wahl bei den Wahlberechtigten ankommen. Aufgrund der unterschiedlichen Postlaufzeiten kann die Zustellung in den einzelnen Stadtteilen jedoch um einige Tage variieren. Ist die Wahlbenachrichtigung am 21. Tag vor der Wahl noch nicht eingegangen, wenden Sie sich bitte umgehend an das zuständige Wahlamt, um das Wähler*innenverzeichnis zu überprüfen!
Zur Wahl selbst wird die Wahlbenachrichtigung eigentlich nicht benötigt, ein Personalausweis oder Reisepass reichen hier aus. Um die Abläufe im Wahllokal zu beschleunigen ist die Wahlbenachrichtigung jedoch sehr hilfreich und sollte deshalb auch mitgeführt werden! Weiterlesen
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Wenn Sie sich nicht sicher sind, welches Wahllokal das richtige ist, finden Sie beim Landeswahlleiter online eine Übersicht der Wahllokale und der Wahlräume. Das richtige Wahllokal wird Ihnen außerdem in der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Weiterlesen
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