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Der Föderalismus beschreibt den Zusammenschluss von einzelnen Gliedstaaten zu einem Ganzen. In Deutschland besteht ein Zusammenschluss der 16 Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland, also eine Bundesstaatlichkeit. Die Bundesländer stellen in der Bundesrepublik Deutschland eine eigenständige politische Ebene mit eigenen politischen Rechten und Pflichten dar. Infolgedessen ist auch eine Aufteilung der staatlichen Aufgaben zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den einzelnen Bundesländern vorgesehen.
Gemäß Artikel 30 des deutschen Grundgesetzes (GG) ist die Ausübung staatlicher Befugnisse, solange keine andere Regelung getroffen wird, grundsätzlich Sache der Länder. Hier wird das Prinzip der Subsidiarität deutlich: Die Länder sind als politisches Entscheidungsgremium dem Bund vorzuziehen. Ein Beispiel dafür ist die Zuständigkeit der Länder bei der Gesetzgebung nach Artikel 70 Absatz 1 GG.
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